Globale Entsprechenserklärungen

ELGA LabWater – Globale Entsprechenserklärungen

Klauseln zur Geschäftstätigkeit in sensiblen Ländern:

Einhaltung der Exportkontrollen:

Der Kunde versichert und garantiert VWS (UK) Ltd handelnd als ELGA LabWater , dass er alle geltenden Gesetze im Zusammenhang mit internationalen und nationalen Exportkontrollgesetzen und -vorschriften einhält und einhalten wird und keine Informationen, Waren, Software und/oder Technologie direkt oder indirekt in ein Land exportiert oder reexportiert, für das die Europäische Union oder die Vereinigten Staaten von Amerika oder ein anderes Land zum Zeitpunkt des Exports oder Reexports eine Exportlizenz oder eine andere behördliche Genehmigung erfordert, ohne zuvor eine solche Lizenz oder Genehmigung zu erhalten.
 
Der Kunde informiert VWS (UK) Ltd handelnd als ELGA LabWater schriftlich, ob die gelieferten Informationen, Waren, Software und/oder Technologie von den USA kontrolliert und/oder unter den Exportkontrollgesetzen seines eigenen Landes kontrolliert werden, und wenn ja, informiert der Kunde VWS (UK) Ltd handelnd als ELGA LabWater über den Umfang der Beschränkungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Exportkontrollrechtsprechung, Exportkontrollklassifizierungsnummern, Exportkontrolllizenzen und/oder CCATS soweit zutreffend).
 
Der Kunde muss alle internationalen und nationalen Ausfuhrgenehmigungen oder ähnliche Genehmigungen einholen, die nach allen geltenden Exportkontrollgesetzen und -vorschriften erforderlich sind, und VWS (UK) Ltd handelnd als ELGA LabWater alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen, damit VWS (UK) Ltd handelnd als ELGA LabWater diese Gesetze und Vorschriften einhalten kann.
 
Der Kunde hat VWS (UK) Ltd handelnd als ELGA LabWater unverzüglich über den Erhalt von Mitteilungen über Verstöße gegen Exportkontrollgesetze oder -vorschriften zu informieren, die VWS (UK) Ltd handelnd als ELGA LabWater betreffen könnten.

Anti-Sklaverei-Klauseln:

A) Der Kunde hat während der gesamten Laufzeit dieses Vertrags seine eigenen Richtlinien und Verfahren einzuführen und aufrechtzuerhalten, um die vollständige Einhaltung des Bribery Act 2010 und des Modern Slavery Act 2015 zu gewährleisten.  Der Kunde muss jederzeit in der Lage sein, VWS (UK) Ltd handelnd als ELGA LabWater nachzuweisen, dass er, seine Mitarbeiter und Subunternehmer diese Richtlinien und Verfahren einhalten.

B) Beschäftigung ausländischer und gefährdeter Arbeitnehmer

Wenn der Kunde im Auftrag von VWS (UK) Ltd handelnd als ELGA LabWater Arbeiten und/oder Dienstleistungen durchführt, verpflichtet sich der Kunde, keine Arbeitskräfte zu beschäftigen oder einzusetzen, die gegen die Anforderungen des Modern Slavery Act 2015 und Abschnitt 8 des Asyl- und Einwanderungsgesetzes 1996 verstoßen, und stellt VWS (UK) Ltd handelnd als ELGA LabWater von jeglichen Ansprüchen, Streitigkeiten, Konsequenzen oder Verantwortlichkeiten bei dem Einsatz dieser Arbeitskräfte frei.

Ethikklauseln:

1. Der Kunde erklärt hiermit, dass er mit den Bedingungen dieser Vereinbarung voll vertraut ist und sich verpflichtet, alle geltenden Gesetze strikt einzuhalten, die Bestechung von Amtsträgern und Privatpersonen, Willkür und Geldwäsche verbieten, die insbesondere den Ausschluss von öffentlichen Verträgen nach sich ziehen, einschließlich: 
 
- französische Anti-Korruptionsgesetze in der jeweils gültigen Fassung;
- der Foreign Corrupt Practices Act der Vereinigten Staaten von 1977 in der seither gültigen Fassung; 
- der UK Bribery Act 2010 in der seither gültigen Fassung; 
- das OECD-Übereinkommen zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr vom 17. Dezember 1997 in der seither geltenden Fassung.
 
Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen und angemessenen Richtlinien und Maßnahmen zur Korruptionsprävention zu ergreifen und umzusetzen. 
 
2. Der Kunde erklärt, dass seine gesetzlichen Vertreter, Direktoren, Mitarbeiter, Beauftragten und alle, die Dienstleistungen für oder im Namen von VWS (UK) Ltd handelnd als ELGA LabWater gemäß dieser Vereinbarung erbringen, weder direkt noch indirekt Geld oder etwas anderes von Wert anbieten, geben, genehmigen, erbitten oder annehmen oder irgendeiner Person, Firma oder einem Unternehmen einen Vorteil oder ein Geschenk gewähren, einschließlich Regierungsbeamten oder Angestellten, politischen Parteifunktionären, Kandidaten für ein politisches Amt, Personen, die eine legislative, administrative oder gerichtliche Position jeglicher Art für oder im Namen eines Landes, einer öffentlichen Einrichtung oder eines staatlichen Unternehmens innehaben, oder Beamten einer öffentlichen internationalen Organisation, zum Zwecke der korrupten Beeinflussung dieser Person in ihrer offiziellen Eigenschaft oder zum Zwecke der Belohnung oder Veranlassung der unsachgemäßen Ausübung einer relevanten Funktion oder Tätigkeit durch eine Person, um Geschäfte für VWS (UK) Ltd handelnd als ELGA LabWater oder eine zur Veolia Unternehmensgruppe gehörende juristische Person zu erhalten oder zu behalten oder um Vorteile bei der Geschäftsführung für VWS (UK) Ltd handelnd als ELGA LabWater oder eine zur Veolia Unternehmensgruppe gehörende juristische Person zu erlangen. 
 
3. Der Kunde verpflichtet sich ferner sicherzustellen, dass weder der Kunde noch seine gesetzlichen Vertreter, Direktoren, Mitarbeiter, Beauftragten, Subunternehmer und alle Personen, die im Rahmen dieser Vereinbarung Dienstleistungen für oder im Namen des Kunden erbringen, von einer Regierungsbehörde als ausgeschlossen, suspendiert, zur Suspendierung oder zum Ausschluss vorgeschlagen oder anderweitig nicht zur Teilnahme an öffentlichen Beschaffungsprogrammen und/oder zur Teilnahme an Ausschreibungen, die von der Weltbank oder einer anderen internationalen Entwicklungsbank ausgeschrieben wurden oder werden, zugelassen sind. 
 
4. Der Kunde verpflichtet sich, für einen angemessenen Zeitraum nach Beendigung dieser Vereinbarung genaue Nachweise über die Einhaltung der Bestimmungen dieses Abschnitts zur Einhaltung ethischer Grundsätze aufzubewahren. 
 
5. Der Kunde verpflichtet sich, VWS (UK) Ltd handelnd als ELGA LabWater Ficiaries innerhalb einer angemessenen Frist über Verstöße gegen diese Ethikrichtlinie zu informieren. 
 
6. Wenn VWS (UK) Ltd handelnd als ELGA LabWater den Kunden darüber informiert, dass ein berechtigter Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde gegen eine Bestimmung dieser Ethikrichtlinie verstoßen hat: 
 
(a) ist VWS (UK) Ltd handelnd als ELGA LabWater berechtigt, die Erfüllung dieser Vereinbarung ohne Einhaltung einer Frist auszusetzen, solange VWS (UK) Ltd handelnd als ELGA LabWater es für notwendig erachtet, das relevante Verhalten zu untersuchen, ohne dass eine Haftung oder Verpflichtung dem Kunden gegenüber für eine solche Aussetzung entsteht;

(b) ist VWS (UK) Ltd handelnd als ELGA LabWater verpflichtet, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um den Verlust oder die Vernichtung von Beweismitteln im Zusammenhang mit dem betreffenden Verhalten zu verhindern.
 
7. Wenn der Kunde gegen eine Bestimmung dieser Ethikrichtlinie verstößt: 
 
- kann VWS (UK) Ltd handelnd als ELGA LabWater diesen Vertrag fristlos und ohne jegliche Haftung kündigen; 
- verpflichtet sich der Kunde, VWS (UK) Ltd handelnd als ELGA LabWater, soweit gesetzlich zulässig, für Verluste, Schäden oder Aufwendungen zu entschädigen, die VWS (UK) Ltd handelnd als ELGA LabWater aufgrund eines solchen Verstoßes entstanden sind.